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   BVerwG, 20.07.1978 - 5 C 43.77   

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BVerwG, 20.07.1978 - 5 C 43.77 (https://dejure.org/1978,1010)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.1978 - 5 C 43.77 (https://dejure.org/1978,1010)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 1978 - 5 C 43.77 (https://dejure.org/1978,1010)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung von Ausbildungsförderung als Zuschuss - Qualifizierung eines Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule als weitere Ausbildung i.S.d. § 7 Abs. 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) - Abgrenzung des Begriffs der Abschlussprüfung von dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerwG, 21.02.2013 - 5 C 14.12

    Hilfe zum Studienabschluss; Studienabschlussförderung; in sich selbständiger

    Ihr Bestehen muss rechtliche Zugangsvoraussetzung für die Ausübung eines Berufs sein oder, wenn entsprechende Rechtsvorschriften fehlen, den Erwerb der hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten dokumentieren (Urteil vom 20. Juli 1978 - BVerwG 5 C 43.77 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 9 S. 40).
  • BVerwG, 25.11.1992 - 11 C 23.92

    BAföG - Abschlußprüfung

    Unter Abschlußprüfung im Sinne dieser Regelung ist jede Prüfung zu verstehen, die die konkret durchgeführte Ausbildung zu einem endgültigen Abschluß bringt und im Fall ihres Bestehens den Erwerb der Qualifikation für einen Beruf vermittelt (vgl. auch - zu § 7 Abs. 2 BAföG F. 1974 - BVerwG, Urteil vom 20. Juli 1978 - BVerwG 5 C 43.77 - ).
  • BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 33.85

    Förderungsfähigkeit einer Ausbildung nach Abschluss einer vorangegangenen

    Das ist stets dann der Fall, wenn durch eine Abschlußprüfung die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausübung eines Berufes erfüllt oder beim Fehlen solcher Rechtsvorschriften die hierfür tatsächlich erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erlangt worden sind(Urteile vom 20. Juli 1978 - BVerwG 5 C 43.77 - undvom 19. April 1988 - BVerwG 5 C 15.85 - ).
  • BVerwG, 06.12.1984 - 5 C 125.81

    Förderung mehrerer weiterer Ausbildungen - Anspruch auf Ausbildungsförderung

    Ob eine Ausbildung die Voraussetzungen einer förderungsfähigen berufsbildenden Ausbildung im Sinne von § 7 Abs. 1 BAföG erfüllt und ob sie berufsqualifizierend abgeschlossen ist, kann nicht nach den subjektiven Vorstellungen des Auszubildenden, sondern nur nach objektiven Merkmalen beurteilt werden (Urteil des Senats vom 20. Juli 1978 - BVerwG 5 C 43.77 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 9).
  • BVerwG, 19.04.1988 - 5 C 15.85

    Ausbildungsförderung - Abschluß - Berufsqualifizierung

    Ob ein derartiger Abschluß vorliegt, ist, wie der erkennende Senat schon in seinem Urteil vom 20. Juli 1978 - BVerwG 5 C 43.77 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 9) ausgesprochen hat, nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen.
  • OVG Niedersachsen, 30.06.2008 - 4 PA 770/07

    Ausbildungsförderung nach Erschöpfung des Grundförderungsanspruchs für eine

    Das ist stets dann der Fall, wenn durch die Abschlussprüfung die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausübung eines Berufes erfüllt sind (BVerwG, Urt. v. 20.7.1978 - 5 C 43.77 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 9; vgl. auch: BVerwG, Urt. v. 6.12.1984 - 5 C 125.81 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 47).
  • BVerwG, 19.04.1988 - 5 C 12.85
    Ob ein derartiger Abschluß vorliegt, ist, wie der erkennende Senat schon in seinem Urteil vom 20. Juli 1978 - BVerwG 5 C 43.77 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 9) ausgesprochen hat, nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2014 - 12 A 1051/13

    Voraussetzungen für einen leistungsabhängigen Teilerlass gemäß § 18b Abs. 2 S. 2

    Ihr Bestehen muss rechtliche Zugangsvoraussetzung für die Ausübung eines Berufs sein oder, wenn entsprechende Rechtsvorschriften fehlen, den Erwerb der hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten dokumentieren (Urteil vom 20. Juli 1978 - BVerwG 5 C 43.77 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 9 S. 40).
  • BVerwG, 10.05.1979 - 5 C 57.77

    Anspruch eines Auszubildenden auf Ausbildungsförderung für ein zweites Studium -

    Maßgebend sind allein die objektiven Gegebenheiten des einzelnen Ausbildungsganges (Urteil des erkennenden Senats vom 20. Juli 1978 - BVerwG 5 C 43.77 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 9).
  • BVerwG, 19.04.1988 - 5 C 13.85
    Ob ein derartiger Abschluß vorliegt, ist, wie der erkennende Senat schon in seinem Urteil vom 20. Juli 1978 - BVerwG 5 C 43.77 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 9) ausgesprochen hat, nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen.
  • BVerwG, 19.04.1988 - 5 C 14.85
  • BVerwG, 21.01.1981 - 5 B 65.80

    Berufsqualifizierender Abschluss einer ersten Ausbildung - Maßgeblichkeit der

  • BVerwG, 29.01.1979 - 5 B 101.78

    Gewähr von Ausbildungsförderung zum Ausgleich für durch den Wehrdienst

  • BVerwG, 29.01.1979 - 5 B 96.78

    Erweiterung der Auslegung einer Norm aus verfassungsrechtlichen Gründen -

  • BVerwG, 12.01.1979 - 5 B 39.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Studium der

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